Pflichtstücke für Wettbewerbe / Wertungsspiele: Ja oder Nein?

Einige Blasmusikverbände sind dazu übergegangen, in der Zukunft keine Pflichtstücke für Wettbewerbe bzw. Wertungsspiele mehr vorzugeben.

Was ist Deine Meinung, geschätzter Blasmusikblog-Leser? Tendierst Du eher zu “Pflichtstück: Ja”, weil sonst zum Beispiel die Vergleichbarkeit verloren geht? Oder tendierst Du eher zu “Pflichtstück: Nein”, damit das jeweilige Orchester bzw. der Dirigent das Werk bzw. die Werke für den Wettbewerb oder das Wertungsspiel passend, oder anders gesagt der Besetzung des Orchesters entsprechend aussuchen kann?

Um ein nahezu repräsentatives Ergebnis zu erhalten, sollten so viele BlasmusikerInnen wie möglich bei dieser Umfrage mitmachen. Mach also gerne Deine Kolleginnen und Kollegen auf diese Umfrage aufmerksam (per Mail, per Facebook, Twitter, Instagram, usw.).

Hier bitte Deine Tendenz angeben:

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Deine Meinung kannst Du gerne unten in den Kommentaren begründen, oder ganz allgemein Deine Gedanken zum Thema “Pflichtstücke” formulieren.

Die Umfrage läuft bis zum 15. April 2017. Danach werde ich das Ergebnis hier im Blasmusikblog.com veröffentlichen.

Übrigens: wer abstimmt, kann schon gleich danach das Ergebnis sehen. Die Abstimmung ist absolut anonym.

 

Alexandra Link

Musik ist ein sehr wichtiger Bestandteil meines Lebens. Musizierende Menschen zusammen zu bringen meine Leidenschaft.

    33 thoughts on “Pflichtstücke für Wettbewerbe / Wertungsspiele: Ja oder Nein?

    • 2. März 2017 at 13:59
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      Ich habe gegen Pflichtstücke gestimmt, obwohl ich sie in den D-Prüfungen gespielt habe. Einige haben mir gefallen, aber andere klangen “pädagogisch wertvoll”, und ich habe sie sehr ungerne geübt. Ich würde daher lieber ein vergleichbar schwieriges Stück vortragen, das mir gefällt und das ich gerne übe.

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      • 2. März 2017 at 14:24
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        Hallo Nina, vielen Dank für Deinen Beitrag. Die Prüfungen für die Leistungsabzeichen sind sicher vergleichbar. Bei dieser Umfrage geht es aber um Blasorchester-Wettbewerbe bzw. -Wertungsspiele. Viele Grüße Alexandra

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    • 2. März 2017 at 14:52
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      Ich neige dazu, Pflichtstücke zu bejahen. Zum einen, weil es manchmal auch gut tut, ein Stück einzuüben, das eben nicht allein an den ohnehin schon vorhandenen Stärken des orchesters ausgerichtet ist, die man damit weiter verstärkt, anstatt an den vielleicht “schwächeren” Fähigkeiten zu arbeiten.

      Zum anderen ist es auch für die nicht so geschulten Ohren der Zuhörer und der nicht als Juroren geschulten Musiker interessant, das gleiche Stück von mehreren Orchestern hören zu können – nicht um ein besser-schlechter festzustellen, sondern um einen Eindruck zu bekommen, wie unterschiedlich verschiedene Orchester die selben Noten interpretieren können, wie unterschiedlich Klangfarbe, Geschwindigkeit, Phrasierung etc klingen und einem Stück ein anderes Gesicht geben können.
      Die Orchester haben ja über das Wahlstück dann immer noch die Möglichkeit buchstäblich ihre Stärken auszuspielen.

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      • 2. März 2017 at 17:01
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        Vielen Dank, liebe Daniela, für Deinen Beitrag!

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    • 2. März 2017 at 17:52
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      Ich bin ganz klar pro Pflichtstücke. Ich gehe sogar weiter und sage – wie es fast überall international üblich ist – pro Kategorie nur ein Pflichtstück. Ich war über zehn Jahre lang beim Blasmusikwettbewerb in Prag Juror und es war für Jury und vor allem Publikum immer sehr interessant, wie viele verschiedene Interpretationen beim jeweiligen Pflichtstück möglich waren. Ein Beispiel: Im Jahr 2013 nahm ich als Dirigent der Stadtmusik Hollabrunn (A) beim Wettbewerb der Karlsruher Blasmusiktage teil. Wie es der Zufall will, hatte der Musikverein Östringen und wir beim Wettbewerb der Höchststufe nicht nur das gleiche Pflichtstück gewählt (Symphonic Dances Fukuda) sondern auch das gleiche Selbstwahlwerk (Lamentation of Archangel Michael). Was das Publikum nahezu Unisono anschließend bemerkte war, dass diese Konstellation, durch die gegebene Vergleichbarkeit, für sie am interessantesten war.
      Die Dirigenten jetzt aus einer Liste mit ca. 100 Werken pro Kategorie auswählen zu lassen halte ich für wenig zielführend und argumentiere ähnlich wie Daniela Evers. Genau daran liegt ja der Reiz eines Pflichtstückes, dass man sich unter Umständen mit Dingen beschäftigen muss, die die vermeintlichen Schwächen des Orchesters verbessern oder dass man sich z.B. neue Spieltechniken, musikalische Formen oder ähnliches erarbeiten kann. Natürlich kann dies ein Dirigent oder eine Dirigentin auch fördern, wenn er oder sie das Stück aus einer Liste von 100 Werken auswählt, aber die Neigung, auch hier eher bekanntes und sicheres Terrain zu begehen, wie es beim Selbstwahlwerk völlig legitim ist, wird doch deutlich sein. Nicht zuletzt auch deshalb, weil es in jeder Kategorie trotzdem ein großes Gefälle im Schwierigkeitsgrad gibt. Unsere musikalisch Verantwortlichen in den Verbänden sollten sich doch soviel zutrauen, um qualitativ hochstehende und innovative Pflichtstückliteratur zu nominieren.

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      • 2. März 2017 at 17:57
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        Hallo Thorsten, vielen Dank für Deine Ausführungen. Nur ein Pflichtstück zu haben bedeutet aber auch, dass noch weniger Komponisten bei der Auswahl berücksichtigt werden – und somit natürlich auch noch weniger verschiedene Verlage…. Und die Auswahl bei drei Werken (bzw. 6 in manchen Verbänden) wird oft schon sehr kritisiert – wie wird das dann erst werden, wenn es nur ein Pflichtstück gäbe? Mich würde Deine Meinung über diese Thematik sehr interessieren. Vielleicht magst Du Dich dazu nochmals äußern? Viele Grüße, Alexandra

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        • 4. März 2017 at 16:18
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          Ich bin generell für ein Pflichtstück, weil sonst ein vergleichen verschiedener Orchester nicht gegeben ist.
          Was die einseitige Berufung der Komponisten angeht wird sich eh nichts ändern

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          • 6. März 2017 at 9:37
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            Hallo Reinhard, danke für Deinen Kommenatar. Eine kleine Frage: Was meinst Du mit “einseitige Berufung der Komponisten”? Gruß Alexandra

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    • 2. März 2017 at 17:56
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      Ich habe mit “ja” gestimmt, muss aber etwas differenzieren. Bei Wettbewerbs- und Preisspielen würde ich mich aufgrund der Vergleichbarkeit immer für ein Pflichtstück aussprechen.

      Was Wertungsspiele ohne direkten Wettbewerb/Kritikspiele angeht: hier ist die Sache in meinen Augen etwas komplizierter. Die Vergleichbarkeit der Aufführungen und das Verlassen der Komfortzone (wie von Daniela beschrieben) sprechen auch hier dafür. Allerdings soll meiner Meinung nach gerade auf Bezirksebene (also Kreisebene 🙂 ) ein niederschwelliger Einstieg für alle Orchester möglich sein – zu “exotische” Pflichtstücke können dem abträglich sein.

      In den österreichischen “Konzertwertungen” (kein Wettbewerb) gibt es aktuell übrigens kein Pflichtstück, sondern ein “Pflichtwahlstück”, das aus einem sich alle zwei Jahre verändernden Kreis von ca. 5-10 Stücken pro Stufe besteht. So ist zumindest bis zu einem gewissen Punkt die Vergleichbarkeit (und die Förderung österreichischer Blasmusikliteratur, die meist stark repräsentiert ist) gegeben, ohne einem Orchester ein Stück “aufzuzwingen”.

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      • 2. März 2017 at 18:01
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        Danke, Florian, dass Du Dich aus österreichischer Sicht äußerst! Es ist interessant zu lesen, wie es in den unterschiedlichen Ländern gehandhabt wird. Vielleicht kann sich auch ein Lesser aus der Schweiz, Italien, Frankreich, Belgien oder den Niederlanden zu diesem Thema äußern? Das wäre große Klasse! Merci, grazie, bedankt!!! Bitte teilt den Beitrag, dass sich so viele Blasmusiker wie möglich an der Diskussion beteiligen. Danke!

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    • 2. März 2017 at 18:17
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      Meine Argumentation mit nur einem Pflichtstück hat sich vor allem auf Wettbewerbe bezogen. Natürlich ist an einer Regelung mit 3-5 Pflichtstücken bei Wertungsspielen nichts auszusetzen. Auf jeden Fall besser, als die jetzigen Vorgaben.
      Ich kenne das System in Österreich wie es Florian beschreibt sehr gut und dort sind zwei Dinge bei der Auswahl der Pflichtwahlstücke meiner Meinung gut gelöst: Erstens besinnt man sich auf seine musikalischen Wurzeln (z.B. Wiener Musik) und zweitens findet sich überwiegend einheimische Komponisten auf der Liste.

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    • 2. März 2017 at 18:37
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      Ein Ja auch von meiner Seite. Ich gehe sogar etwas weiter. Ab der Kategorie 4 (Oberstufe) sollte der Stundenchor sogar pflicht sein. Bei konzertanten Wertungsspielen sollte die Interprätation eines musikalischen Werkes im Vordergrund stehen und zwischen den teilnehmenden Orchestern auch verglichen werden können. Differieren würde ich bei Wertungsspielen im Traditionellen- oder im Unterhaltungsbereich. Hier würde ich von den Pflichtstücken absehen da hier die Musikalität unterschiedlicher Besetzungen bewertet werden sollten.

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      • 2. März 2017 at 18:41
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        Danke, Helmut, vor allem auch für den neuen Ansatz des Stundenchors.
        Was ich aus Deinem Beitrag auch raus lese: die unterschiedlichen Arten von Wettbewerben verlangen auch eine unterschiedliche Handhabung der Pflichtstücke, oder?

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        • 2. März 2017 at 19:56
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          Ja, Alexandra das sehe ich so. Es gibt sehr starke Kapellen mit vielleicht 25 oder 35 Musiker. Die wollen sich auch mit anderen Kapellen messen. Die wissen aber auch was sie spielen können und was nicht.

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    • 2. März 2017 at 18:42
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      Ich stimme für Pflichtstücke. Wir proben gerade auf ein Wertungsspiel. Die Literaturliste ist endlos. Die Qualität und die Anforderungen der einzelnen Stücke in der gleichen Kategorie unterscheiden sich meines Erachtens sehr stark. Die Auswahl ist ein riesiger Aufwand und Gewissensaufgabe. Eine Vergleichbarkeit zwischen den “Kontrahenten” ist nur durch mindestens 1 gemeinsames Pflichtstück gegeben. Trotz zwei Selbstwahlstücken ist die Meldungszahl an Orchestern beim Wertungsspiel wo wir teilnehmen, überschaubar. Man kann sich aber natürlich schon Stücke aussuchen, die besser zur Kapelle oder zur Instrumentierung passen oder z.B . vom Thema besser in ein zusätzliches Konzert reinpassen.

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      • 2. März 2017 at 18:48
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        Hallo Ulrich, vielen Dank für Deinen Kommentar. Habe ich das richtig verstanden, in Deinem Blasmusikverband gibt es das alte System der Pflichtstücke nicht mehr? Und die Abschaffung der Pflichtstücke hat nicht zu einem Anstieg der Anmeldezahlen zum Wertungsspiel geführt? Viele Grüße Alexandra

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    • 2. März 2017 at 22:44
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      Ich habe für Pflichtstücke gestimmt, bin aber dafür , dass es wichtig ist allen Orchestern die gleiche Zeit zum Einstudieren festzulegen.

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    • 2. März 2017 at 22:49
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      Ich bin der Meinung, dass es in jeder Kategorie – aber ausschließlich bei Wettbewerben – maximal einen Pflichttitel geben sollte. Steht das irgendwo außer Frage?
      Auch wenn wir Musiker es mitunter nicht gerne hören aber jedem Wettbewerb wohn ein sportives und kompetetives Element inne. Vergleichbarkeit setzt also Vergleichbares voraus. Man stelle sich vor, es gäbe bei einem Sportwettbewerb innerhalb einer Leistungsklasse (im Amateursport meist Altersstufen) unterschiedliche Disziplinen zu absolvieren. Wer sollte da was vergleichen können.

      Auch dem Argument der interpretatorischen Neugier kann ich sehr viel abgewinnen. Vielen Dank an Thorsten Reinau für die Praxisbeispiele!

      Für Wertungsspiele stellt sich die Situation inhalts- und Ansichtssendung etwas anders dar. Hier plädiere ich für eine Repertoireauswahlpflicht, um gewisse Qualitätssicherungen gewährleisten zu können.

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    • 2. März 2017 at 22:57
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      Ich stimme mit Jein.
      Für mich wäre es wichtiger, den Stundenchor als Pflicht einzuführen. Da man genau hier merkt, was ein Orchester leisten kann, und wo die Qualität liegt.
      Ein Stück über Wochen einzustudieren kann fast jeder. Aber in einer Stunde ein gutes Ergebnis zu bekommen ist meist schwer. Dabei kann dann das Publikum und die Jury sehen, zu welcher Leistung das Orchester mit seinem Dirigenten fähig ist.

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    • 3. März 2017 at 10:16
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      Ich bin auch für ein Pflichtstück, da hier die bessere Vergleichbarkeit gegeben ist und auch das Orchester meist etwas hat, was es noch nicht kennt und an dem es wachsen kann.

      Aber: bei Amateur-Wettbewerben sollte dieses auch so gewählt sein, dass es auch mit nicht ganz “vollen” Besetzungen gespielt werden kann. Beispiel: erfordert das Pflichtstück eine Harfe (oder Piano oder oder oder) und ein Amateurorchester hat diese normalerweise nicht besetzt, dann wird dafür eine Aushilfe eingekauft. Das ist aus meiner Sicht nicht im Sinne der Sache. Schließlich soll das Orchester und nicht die Aushilfen bewertet werden.

      Daher finde ich es besser, wenn 2 oder 3 Pflichtstücke zur Auswahl geboten werden, die idealerweise unterschiedliche Besetzungsschwerpunkte legen. So kann man hier zumindest etwas auf das Orchester eingehen.

      Ähnlich kritisch sehe ich es, wenn Orchester als Wahlstück ein eigens für sie komponiertes Stück Uraufführen. Zum einen können sich die Prüfer hier schlechter vorbereiten, z.B. weil es keine “Referenzaufnahmen” gibt. Zum anderen können so natürlich ideal die Stärken präsentiert und Schwächen kaschiert werden – was einem Orchester mit geringeren Budget schwieriger fällt. Schlimm wird es spätestens dann, wenn der Eindruck entsteht, dass man ohne einen Kompositionsauftrag gar nicht erst unter die ersten Plätze kommen kann (nicht, dass ich das bereits so sehe!). Denn dann geht es für einige Orchester nicht mehr um die Musik sondern erstmal ums Geld.

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    • 4. März 2017 at 0:18
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      Ich finde, man muss hier ganz klar trennen zwischen Wertungsspiel und Wettbewerb.
      Bei einem Wettbewerb möchte ich mich mit anderen messen. Auf ein Wertungsspiel gehe ich, um mich selbst bewertet zu bekommen. Geht es dabei wirklich um einen Vergleich mit anderen? Ich möchte doch einfach nur eine Rückmeldung darüber, wie gut das Orchester das Stück ausgewählt, einstudiert, interpretiert und aufgeführt hat.
      In unserem KV gibt es seit diesem Jahr keine kleine Auswahl an Pflichstücken mehr, sondern eine sehr umfangreiche Liste, aus der Stücke gewählt werden können. Dies wurde eingeführt, weil immer weniger Orchester von ihrer Zusammensetzung her fähig waren, auch nur ein Pflichstück aus der kleinen Auswahl vernünftig aufzuführen, weil einfach die Besetzung bzw. das Können einzelner Register nicht passend war. Trotzdem sollte doch jedes Orchester die Chance bekommen, sich werten zu lassen und dafür braucht es passende Rahmenbedingungen. Vor allem in einer Zeit wie jetzt, in der viele Orchester immer weiter schrumpfen und leider neben dem Musizieren viel zu viele andere Problemfelder zu bearbeiten haben.

      Bei einem Wettbewerb ist es was anderes, hier geht es um einen direkten Vergleich und daher braucht es auch ein Pflichstück für alle oder zumindest nur eine sehr kleine Auswahl an Pflichstücken. Im Skisport fahren auch alle dieselbe Slalomstrecke und springen von derselben Schanze, sonst wäre es ja nicht vergleichbar.

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    • 4. März 2017 at 10:29
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      Ein herzliches Dankeschön für alle Kommentare und Meinungen! Gerne darf hier weiter diskutiert werden. Und vergesst nicht, oben für “ja” oder “nein” zu stimmen. Viele Grüße an alle, Alexandra

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    • 5. März 2017 at 21:13
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      Ich halte, wie viele Schreiber schon vorher, eine Unterscheidung zwischen Wettbewerb und Wertungsspiel für wichtig. Bei Wettbewerben ist ein Pflichtstück, das alle Orchester einer Leistungsstufe spielen müssen, unabdingbar, da so eine Vergleichbarkeit erst wirklich möglich wird. Das Selbstwahlstück ist dann ähnlich wie die Kür beim Eiskunstlaufen: Da kann sich das Orchester auf seine Stärken konzentrieren. Mir gefällt das System, das beispielsweise beim European Brass Band Contest in der höchsten Spielklasse zum Einsatz kommt, ganz besonders: Am ersten Tag spielen alle Bands hintereinander das Pflichtstück, am zweiten Tag spielen alle das Selbstwahlstück. Jedes Stück wird separat bewertet, die Jury sitzt in einer “Box” und weiß nicht, welche Band gerade spielt.

      Bei Wertungsspielen halte ich auch eine kurze Liste von “Pflichtstücken” für ganz brauchbar. Bei uns in Oberösterreich sind das immer so ca. 6 Stücke pro Leistungsstufe, die alle zwei Jahre wechseln. Das führt dazu, dass einerseits eine gewisse Vergleichbarkeit gegeben ist, und andererseits “für (fast) jeden etwas” dabei ist. Das mit den Selbswahlstücken ist bei uns recht offen, es gibt zwar eine Liste mit Einstufungen für die jeweiligen Leistungsstufen, doch man kann auch andere Werke vom Landeskapellmeister einstufen lassen. Dieses System mit einem Stück aus einer Pflichtstückliste und einem Selbstwahlstück hat sich meines Erachtens recht gut bewährt, da es sowohl für Zuhörer als auch für Musiker eine gewisse Abwechslung bietet.

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      • 6. März 2017 at 9:36
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        Vielen Dank, Stefan, für Deinen Kommentar, auch für den Einblick in die Gepflogenheiten in Oberösterreich – wie wir alle wissen eine Blasmusikregion mit Vorbildcharakter!
        Ich denke auch, dass wir im Wettbewerbsbereich einiges von den Kollegen der Brass-Bands abschauen können.

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    • 6. März 2017 at 11:52
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      Wenn schon Wertungsspiel in bisherigem Rahmen, dann mit Pflichtstück, gerne als Stundenchor. Das trennt die Spreu vom Weizen. Meine Überlegungen/Wünsche zu Wertungsspielen gingen in eine ganz andere Richtung, aber das würde hier sicher den Rahmen sprengen.

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      • 6. März 2017 at 12:38
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        Lieber Achim, nimm Dir gerne den Platz hier, um Dich ausführlich dazu zu äußern! Wo, wenn nicht hier auf dem Blasmusikblog? Liebe Grüße Alexandra

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    • 6. März 2017 at 12:09
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      Ich bin ganz klar für Pflicht-und Selbstwahlstücke. Pflichtstücke deshalb, um die direkte Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Allerdings würde ich die Komponisten gerne darum bitten in Grade 3 und darunter mit Stichnoten alternative Besetzungsmöglichkeiten zu schaffen. Für mein letztes Wertungsspiel musste ich einen externen Spieler für die Kesselpauken dazu bitten, da ein Takt Solo für Pauken enthalten war. Das ist natürlich erlaubt, man muss es nur angeben, aber ich muss eine Person finden, der für diesen kurzen Moment von 2 Stücken den Aufwand der Anreise zu mindestens einer Probe und zu dem Wertungsspiel auf sich nimmt. Das war jetzt nur ein Beispiel. In dieser Kategorie sind F-Hörner, Oboe und Fagott ebenfalls meist ein nicht besetztes Register. Ich weiß von anderen Vereinen, dass dieser Umstand oft ein Hinderungsgrund ist überhaupt zu einem Wertungsspiel zu gehen.

      Reply
      • 6. März 2017 at 12:42
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        Liebe Renate, die Kriterien der Verbände für die Auswahl der Pflichtstücke ist mir nicht ganz klar. Ich denke, es sollten doch in diesem Bereich Werke ausgesucht werden, die genau das beinhalten, was Du vorschlägst… Gruß Alexandra

        Reply
    • 6. März 2017 at 13:56
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      Zu Achim Denner. Stundenchöre gibt es nur ab Stufe 4 und es gibt das Problem, dass relativ wenig Stücke dafür eingereicht werden und sich oft nicht dazu eignen. Es war in den letzten Jahren oft das Problem, dass es einige Stücke gab, die eigentlich nicht als Pflichtstücke geeignet waren. Gerade vor allem wegen der Besetzung. Welches Orchester in Stufe 3 hat schon Oboe, Fagott oder 4 – 5 Schlagzeuger. Ich habe schon mit vielen diskutiert und diese haben mir auch oft ihr Leid geklagt, dass sie gerade wegen der Pflichtstücke nicht auf Wertungsspiele gehen. Ich selber bin gespalten, denn es ist natürlich auch nicht ganz einfach aus der großen Liste sich einen Überblick zu verschaffen. Ich selber habe auch lange suchen müssen, bis wir endlich eines ausgewählt hatten. Allerdings hat die Neuregelung sich bewährt und den Schritt zurück wird es wahrscheinlich nicht geben. Die zurückgehende Teilnahebereitschaft ist aber sicherlich ein gesellschaftliches Problem und viele wollen sich einfach nicht mehr engagieren. Ich habe dies auch ausführlich schon mit meinen Dirigenten aus meinem KV diskutiert.

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    • 6. März 2017 at 22:31
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      Ja, Pflichtstücke sind schon eine ganz gute Sache. Allerdings sollten sie auch wirklich vergleichbar sein.
      Ich habe zwar erst zweimal an Wertungsspielen teilgenommen und bin allgemein nicht der erfahrenste Musiker (was wohl mit meinem Alter zu tun hat), aber was mir aufgefallen ist, sind die doch großen Unterschiede mit der Einordnung in die einzelnen Schwierigkeitsstücke.
      Ich habe im vergangenen Herbst ein kleines Jugendorchester bei einem Wertungsspiel dirigieren dürfen und mir ist die sowohl Pflichtstück- als auch die auch die Selbstwahlliste des BVBW sehr seltsam erschienen. Ich weiß sehr wohl, dass jemand mit viel Erfahrung dahinter steht. Aber ich und auch meine jungen Musiker fanden die Unterschiede in Grad 1 sehr extrem. Dasselbe gilt meiner Meinung nach auch für Grad 3.
      Wie soll sich bei solchen Stücken die Möglichkeit ergeben, wirklich zu vergleichen?
      Tritt man in Grad 1 an, so kann man sich Stücke aussuchen die entweder dem Niveau von Instrumentalschülern im 2. Halbjahr oder von Jungmusikern, die das JMLA Bronze bereits haben, entspricht.

      Insgesamt: Pflichtstücke JA
      ABER: Bitte eine einheitlichere Liste der Stücke um ehrliche Vergleichbarkeit zu gewähren.

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    • 16. März 2017 at 10:06
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      Eine Sache, die hier glaube ich noch nicht vorgekommen ist – Ich bin eher gegen Pflichtstücke und hingegen dafür, die Auswahl des Programmes (in Verhältnis zum vorhandenen Orchester) wieder viel stärker in die Bewertung mit einfließen zu lassen.
      Schließlich ist die Programmauswahl auch bei eigenen Konzerten immer ein äußerst entscheidender und oft unterschätzter Faktor.

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