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DS-GVO für Musikvereine

Ich bin in letzter Zeit persönlich, telefonisch, per Mail und Facebook mehrere Male gefragt worden, ob auf dem Blasmusikblog.com auch Informationen zur neuen Datenschutzverordnung DS-GVO erscheinen werden. Obwohl ich zwei Semester Jura und ein nicht abgeschlossenes Betriebswirtschaftstudium vorweisen kann, fühle ich mich nicht berufen, steuerliche oder rechtliche Themen auf dem Blasmusikblog.com zu behandeln. Dafür gibt es Fachleute und auch jede Menge Hilfestellungen im Internet.

So bin ich auch im Zusammenhang mit der DS-GVO auf eine Seite gestoßen, auf der man zwei Informationsblätter downloaden kann, auf denen kurz und knapp steht, was die neue Verordnung für Vereine bedeutet bzw. welche Schritte zur Umsetzung innerhalb eines Musikvereines bis zum 25. Mai 2018 spätestens getan werden müssen:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Und weitere Informationen zum Thema nochmals hier.

In einer offiziellen Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht vom 22. März 2018 ist zu lesen:

Pressemitteilung

Auf dem Weg zum neuen europäischen Datenschutzrecht: BayLDA nimmt Vereine und kleine Unternehmen an die Hand

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat erste Handreichungen für Vereine und kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Online-Shops und Arztpraxen erstellt. Die veröffentlichten Informationen sollen die wesentlichen Anforderungen des neuen europäischen Datenschutzrechts für diese Gruppe von Verantwortlichen möglichst kompakt und verständlich aufzeigen – letztendlich halten sich die Neuerungen und Mehraufgaben gerade für die kleineren Betriebe in Grenzen.

Seit einiger Zeit wird das BayLDA überhäuft von Anfragen verunsicherter Vereinsvorstände, Geschäftsführer kleiner Unternehmen, Handwerker, Ärzte, usw., die allesamt das Gleiche wissen wollen: Wie können die kleinen Betriebe den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gerecht werden? Stand heute, 22. März 2018, bleiben schließlich nur noch 64 Tage auf dem Papier (von insgesamt 730 Tagen Übergangs- und Vorbereitungszeit), um die gesetzlichen Vorgaben der DS-GVO im eigenen Betrieb „noch rechtzeitig“ umzusetzen. Gerade die Firmen und Einrichtungen, die den Datenschutz bisher noch nicht auf dem Schirm hatten, sind spätestens jetzt aufgeschreckt. Gepaart mit dem insoweit richtigen Hinweis, dass Verstöße gegen die DS-GVO ab 25. Mai 2018 mit Bußgeldern in völlig neuer Größenordnung von bis zu 20 Mio. EUR sanktioniert werden können, führt dies verständlicherweise zu einer verstärkten Unruhe und spürbaren Verunsicherung seitens der „Verantwortlichen“ (wie Unternehmen, Vereine oder Verbände nach der DS-GVO bezeichnet werden, die mit personenbezogenen Daten umgehen).

Der Datenschutz (und damit auch der Schutz der Grundrechte) rückt in der Praxis zwar somit stärker genau in den Fokus, in dem er eigentlich schon immer hätte sein sollen, was wir als Datenschutzaufsichtsbehörde natürlich als begrüßenswert empfinden. Andererseits zeigen bei uns eingehende, durchaus etwas verängstigte Anrufe, dass, aus welchen Gründen und von wem auch immer, diese Verunsicherung hinsichtlich der DS-GVO möglicherweise bewusst gefördert wird. Verantwortliche fragen uns bspw., ob es wirklich stimme, dass man nun alle vorhandenen Kundendaten nicht mehr nutzen dürfe und unverzüglich löschen müsse, oder ob es zutreffe, dass die Mitgliederliste bei Vereinen vollständig neu erarbeitet und von jedem Vereinsmitglied eine Einwilligung eingeholt werden müsse (verbunden mit dem Hinweis, dass man dann als Vereinsvorstand mit sofortiger Wirkung zurücktrete). Wir möchten hiermit klarstellen: solche kuriosen Anforderungen gibt es nach der DS-GVO nicht.

Gerade in den letzten Monaten haben wir, das BayLDA, bereits bei zahlreichen Veranstaltungen aktiv und umfassend die neuen – aber für viele kleine Betriebe durchaus überschaubaren – Anforderungen der DS-GVO erläutert. Wir haben uns nun dazu entschlossen, zusätzlich gezielt für kleine Organisationen wie z. B. kleine Handwerksbetriebe, Vereine, Online-Shops usw. Handreichungen zu erstellen, um so klar wie möglich zu kommunizieren, welche wesentlichen Anforderungen diese Betriebe tatsächlich nach der DS-GVO zu erfüllen haben. Für folgende unterschiedlichen Arten von Verantwortlichen hat das BayLDA daher heute erste Muster veröffentlicht:

(1) Verein, (2) Kfz-Werkstatt, (3) Handwerksbetrieb, (4) Steuerberater, (5) Arztpraxis, (6) WEG-Verwaltung, (7) Produktionsbetrieb, (8) Genossenschaftsbank, (9) Online-Shop, (10) Bäcker, (11) Beherbergungsbetrieb und (12) Einzelhändler

(Abrufbar unter: www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html)

Anhand dieser Muster und den Verweisen auf weitere, bestehende Informationspapiere auf der Webseite des BayLDA sollte es den Verantwortlichen möglich sein, relativ schnell zu erkennen, was sie unbedingt machen müssen. Zudem stellen wir für manche der ausgewählten Fälle beispielhaft ausgefüllte Muster für Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten als Hilfestellung bereit, aus denen erkennbar wird, wie ein solches Verzeichnis aussehen könnte bzw. wie man sich dieser gesetzlicher Anforderung ohne großen Aufwand annähern kann.

Thomas Kranig, Präsident des BayLDA, äußert sich zur derzeitigen Situation wie folgt: „Ich kann es nachvollziehen, dass sehr viele kleine Unternehmen oder ehrenamtlich Tätige verunsichert sind, was mit der neuen DS-GVO an Anforderungen auf sie zukommt und sie Angst vor drohenden Sanktionen haben. Wir hoffen, dass wir durch diese sehr niedrigschwelligen Informationen Angst abbauen und praktische Hilfestellung dafür leisten können, den Anforderungen gerecht zu werden.“

Das BayLDA beabsichtigt, auch künftig Handreichungen und Hilfestellungen dieser Art auf der eigenen Webseite www.lda.bayern.de zu veröffentlichen.

Thomas Kranig Präsident

 

Ich muß mich für meine Websites durch dieses Thema auch nochmals komplett durchlesen, obwohl ich einige Dinge gemäß DS-GVO schon umgesetzt habe. Aber es ist ja noch ein bisschen Zeit bis zum 25. Mai 2018…. Auf jeden Fall ist dieses Thema kein Grund Panik zu bekommen. Lest Euch durch die Informationen auf oben genannter Website durch, dann seht Ihr selbst, dass das alles kein Hexenwerk ist.

Ergänzung vom 9. Juli 2018

Ab 9. Juli 2018 gibt es Hotline für Vereine und ehrenamtlich Tätige in Bayern!

Servicezeit von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Telefonnummer: 0981-53-1810

Alexandra Link

Musik ist ein sehr wichtiger Bestandteil meines Lebens. Musizierende Menschen zusammen zu bringen meine Leidenschaft.

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