Round-Up: Ehrenmitglieder im Musikverein

Vor kurzem erreichte mich folgende Anfrage von einem langjährigen Blasmusikblog-Leser aus Bayern:
„Ich hätte da eine Frage zum Thema Ehrenmitglieder. Hast du da schon mal was verbreitet? Mir geht es hauptsächlich darum, was macht ein Ehrenmitglied aus bzw. welche Kriterien muss er erfüllen?“

Daraufhin habe ich einen Aufruf auf der Facebook-Seite des Blasmusikblogs gestartet und gefragt, wer zum Thema Ehrenmitglieder im Musikverein ein paar Fragen beantworten möchte.

Diese Fragen habe ich aus der Anfrage formuliert:

Wann werden bei Euch Mitglieder zu Ehrenmitgliedern?
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Wie führt Ihr die Ehrung durch?
Welche Vorteile haben Ehrenmitglieder gegenüber „einfachen“ Mitgliedern?

Gleich sieben Vereinsverantwortliche haben sich daraufhin gemeldet und die Vorgehensweise bei der Ernennung von Ehrenmitgliedern in ihren Musikvereinen geschildert.

Einige Antworten enthalten auch den generellen Umgang mit Ehrungen.

Herzlichen Dank an Johannes Büsch, Uwe Eberspächer, Axel Fabricius, Joachim Kaiser, Christian Schärer, Bernward Johannes Vollmer und Ulrich Griesshaber. Letzterer beschreibt nicht nur die Vorgehensweise in seinem Musikverein, sondern auch in seinem Blasmusikbezirksverband.

Johannes Büsch, Musikverein Aldekerk 1896 e. V.

Wann werden bei Euch Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern?

Ehrenmitglieder müssen laut Satzung von der Generalversammlung bestimmt bzw. gewählt werden. Bestimmte Zeitpunkte gibt es nicht, wir gehen sehr sparsam damit um, in den letzten 25 Jahren sind 3 Mitglieder zu Ehrenmitgliedern bestimmt worden. Diese sind jeweils vom Vorstand zur Wahl vorgeschlagen worden. Zwei davon, nachdem sie aus Altersgründen ihre aktive Zeit im Orchester beendet haben.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Wir haben keine festgeschriebenen Kriterien.

Wie führt Ihr die Ehrung durch?

In der Regel im Rahmen der Jahreshauptversammlung, ggf. Erwähnung beim nächsten Konzert. Berichte in der Presse. Es kommt auch immer auf den Charakter des zu Ehrenden an, ob er gerne in der Öffentlichkeit erwähnt werden möchte oder nicht. 

Welche Vorteile haben Ehrenmitglieder gegenüber „einfachen“ Mitgliedern?

Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit. Weitere Vorteile bzw. Rechte oder Ansprüche sehe ich kritisch. Ich sehe die Ehrenmitgliedschaft als Anerkennung für Geleistetes, aber nichts was unbedingt erreicht werden sollte oder einfach so kommt.

Uwe Eberspächer, Musikverein Wäldenbronn e. V.

Wann werden bei Euch Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern?

Aktive Musiker:innen: Nach 40 Jahren
Fördermitglieder: Nur bei besonderen Verdiensten im Vorstand

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Laut Satzung:
„Die Ehrenmitgliedschaft wird den Musikerinnen und Musikern verliehen, die 40 Jahre aktiv im Musikverein tätig sind.
Zusätzlich können besonders verdienten Mitgliedern die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden, wenn sie über mehrere Jahre im Vorstand des Vereins tätig sind bzw. waren. Dazu muss ein Beschluss im Vorstand gefällt werden.“

Die Ehrenmitgliedschaft kann nicht “erkauft” werden, z.B. durch Geld- oder Sachspenden – sie wird sehr restriktiv und nur in besonderen Fällen verliehen. 

Wie führt Ihr die Ehrung durch?

Unsere Ehrungen werden jährlich im Rahmen der Ehrungsmatinée durchgeführt. Diese findet in Kombination mit der Jahreshauptversammlung in der Regel an einem Sonntagvormittag im März, in einer passenden Location, statt. Hier werden auch alle anderen Musiker- und Mitgliederehrungen durchgeführt. Zudem laden wir an diesem Tag auch alle Mitglieder ein, die im zweiten Halbjahr des Vorjahres, bzw. im ersten Halbjahr des laufenden Jahres einen runden, bzw. auch “halbrunden” Geburtstag feiern. Allen zu Ehren wird vom Orchester des Vereins ein Jubiläums- und Geburtstagsständchen vorgetragen, ehe die Veranstaltung mit einem gemeinsamen “Wengerter-Vesper” abgeschlossen wird. 

Welche Vorteile haben Ehrenmitglieder gegenüber „einfachen“ Mitgliedern?

Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit und haben kostenlosen Eintritt zu unseren Konzerten und Veranstaltungen (sie werden per Post persönlich eingeladen).

Wie unsere Ehrungsmatinée genau ausschaut kannst Du hier sehen:

https://www.mv-w.de/277-blicke-zurueck-und-nach-vorne

Stadtkapelle Lahr
Stadtkapelle Lahr

Axel Fabricius, Stadtkapelle Lahr

In meinem Verein, der Stadtkapelle Lahr e.V. ist das Thema “Ehrungen” ein eigener Abschnitt in der Satzung. Zum Thema “Ehrenmitglieder” heißt es in § 19:

Satzung der Stadtkapelle Lahr e.V.

§ 19 : Ehrenmitglieder

1. Fördernde Mitglieder können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, wenn sie dreißig Jahre dem Verein angehört haben und mindestens siebzig Jahre alt sind.

2. Zum Ehrenmitglied können auch aktive Mitglieder und Persönlichkeiten, die sich aufgrund besonderer Verdienste um den Verein hervorgetan haben ernannt werden.

3. Der Ernennungsbeschluss zum Ehrenmitglied muss vom Gesamtvorstand mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst werden.

Die Satzung bestimmt also zuerst die Voraussetzung:

70 Jahre alt und mindestens 30 Jahre im Verein.

Das bedeutet aber keinen Automatismus wie in anderen Vereinen, bei denen jedes Jahr Ehrenmitglieder ernannt werden. Jeder einzelne Fall wird im Gesamtvorstand besprochen.

Fördernde Mitglieder müssen sich “um den Verein verdient gemacht haben”, um so geehrt zu werden. Zum Beispiel sind das fördernde (früher: passive) Mitglieder, die beim Aufbau des Vereins geholfen haben, sei es durch außergewöhnliche und immer wiederkehrende Hilfe bei Festen und Vereinsveranstaltungen oder durch besondere ideelle Unterstützung.

“Persönlichkeiten, die sich aufgrund besonderer Verdienste um den Verein hervorgetan haben” und nicht Mitglied des Vereins sind können im Einzelfall zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Das ist in den letzten Jahrzehnten erst zweimal vorgekommen.

Erst seit 2019 gibt es die Möglichkeit, auch aktive Musiker zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. Bislang wurde von dieser Möglichkeit aber kein Gebrauch gemacht.

Wir legen Wert darauf, dass eine Ehrenmitgliedschaft etwas Besonderes ist, das man sich verdient hat. Diese Regelungen führen dazu, dass wir zur Zeit neben dem Ehrenvorsitzenden und dem Ehrendirigenten noch sechs Ehrenmitglieder haben.

Die Ehrung erfolgt in der Regel in der Hauptversammlung der Stadtkapelle Lahr e.V. oder bei einem Familienkonzert. Beim Jahreshauptkonzert (“Chrysanthemengala”) finden keine Ehrungen statt!

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Musikverein Menzenschwand
Musikverein Menzenschwand

Joachim Kaiser, Musikverein Menzenschwand

Wann werden bei Euch Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern? 

Mitglieder, die vor 2008 in den Verein eigetreten sind, werden nach 35 Jahren aktiver Mitgliedschaft Ehrenmitglieder. 

Mitglieder, die nach 2008 in den Verein eingetreten sind, werden nach 40 Jahren aktiver Mitgliedschaft Ehrenmitglieder.

Grund: Vor 2008 zählte die Ausbildungszeit nicht zur Mitgliedschaft, erst nach Ausbildung und bestandenem Bronzenem Leistungsabzeichen wurde man in den Verein aufgenommen. 

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Siehe oben, bei uns zählt ausschließlich die Dauer der Mitgliedschaft.

Wie führt Ihr die Ehrung durch?

Wir bauen die Ehrungen möglichst unterhaltsam in das Jahreskonzert ein, vermeiden aber dabei den musikalischen Lebenslauf runter zu beten. (Auch Ehrungen kann man unterhaltsam machen.) 

Welche Vorteile haben Ehrenmitglieder gegenüber „einfachen“ Mitgliedern? 

Wir haben viele aktive Ehrenmitglieder, die haben nicht wirklich einen Vorteil. 
Die passiven Ehrenmitglieder bekommen freie Eintritte in Konzerte und dürfen natürlich immer (kostenlos) mit dabei sein, wenn der Musikverein unterwegs ist.

Symphonisches Blasorchester Kreuzlingen
Symphonisches Blasorchester Kreuzlingen

Christian Schärer, Symphonisches Blasorchester Kreuzlingen, CH

Gerne beantworte ich deine Fragen zum Thema Ehrenmitglied.

Wann wird eine Person zum Ehrenmitglied ernannt, welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Ehrenmitglied wird, wer dem Verein während 20 Jahren als Aktivmitglied angehört hat.

Personen, die sich um das Symphonische Blasorchester Kreuzlingen und um die Musik in besonderem Masse verdient gemacht haben, können auf Antrag durch die Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern des Symphonischen Blasorchesters Kreuzlingen ernannt werden.

Wie führt Ihr die Ehrung durch?

Aktivmitglieder werden an der Generalversammlung nach 20 Jahren zum Ehrenmitglied ernannt. Die Person erhält ein Geschenk und erhält eine Urkunde.

Besondere Ernennungen werden durch die Anwesenden der Generalversammlung auf Antrag genehmigt und vorgenommen. Die Person erhält ein Geschenk und erhält eine Urkunde.

Welche Vorteile haben Ehrenmitglieder?

Nicht aktive Ehrenmitglieder erhalten eine beratende Stimme im Verein und an den Generalversammlungen, ausserdem werden sie zu den Konzerten des Vereines eingeladen.

Bernward Johannes Vollmer, Musikverein Himmelsthür von 1925 e. V.

Wann werden bei Euch Mitglieder zu Ehrenmitgliedern?

Die Generalversammlung kann auf Antrag des Vorstandes Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen, die sich in hervorragender Weise um die Musik oder den Verein verdient gemacht haben.

Die Generalversammlung kann auf Vorschlag des Vorstandes Ehrennadeln verleihen:

Silberne Ehrennadel

  • für 25-jährige Mitgliedschaft im Verein,
  • für besondere Verdienste bei der Wahrnehmung wichtiger Vereinsaufgaben oder außergewöhnlicher Leistungen für den Verein,

Goldene Ehrennadel

  • für 40-jährige Mitgliedschaft im Verein,
  • für außergewöhnliche Leistungen für den Verein, wenn das Mitglied mindestens 5 Jahre Träger der silbernen Ehrennadel ist.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Das sollte im Ermessen des Vorstands liegen.
Das letzte Ehrenmitglied wurde mit der Ehrung für 60 Jahre Mitgliedschaft ebenfalls zum Ehrenmitglied ernannt. Allerdings kam der Antrag nach der Laudatio spontan aus der Versammlung und wurde nicht vom Vorstand vorgebracht.
Grund: Zu seiner aktiven Zeit hat der Geehrte viele Noten per Hand für den Verein geschrieben. Diese Noten (ganze Auftrittsmappen für den ganzen Verein) werden teilweise noch heute genutzt. Er war ebenfalls als Ausbilder aktiv. Seine Frau meinte, dass er damals nächtelang am Schreiben war.

Wie führt Ihr die Ehrung durch?

Die Ehrungen werden in der Regel vom Vorsitzenden durchgeführt. Momentan habe ich als Vorsitzender vom Kreismusikverband Hildesheim automatisch diesen Tagesordnungspunkt bei uns im Verein inne.

Welche Vorteile haben Ehrenmitglieder gegenüber „einfachen“ Mitgliedern?

Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder. Sie sind jedoch von der Beitragsleistung befreit. Sie haben zu allen Veranstaltungen freien Eintritt.

Anmerkung

Die Ehrung von Mitgliedern wird durch das Verbandsprogramm ermittelt und beantragt.
Aktive ab 10 Jahre alle 10 Jahre.
Fördernde ab 20 Jahre alle 10 Jahre.
Vereinseigene Ehrungen 25, 40 Jahre (siehe oben).

Ich bin seit 6 Jahren im Vorstand und weiß, dass seitdem keine Chronik geführt wird. Als meine Frau damals den Vorsitz übernommen hatte, war ihr bis kurz vor dem ersten Konzert auch nicht bekannt, dass es Ehrenmitglieder im Verein gibt. Allerdings sind wir auch noch nicht lange Vereinsmitglieder. Ehrungen sind momentan nur ein Punkt auf der Tagesordnung.

Ulrich Griesshaber, Musikverein Harmonie Tennenbronn und Blasmusikverband Schwarzwald-Baar

Harmonie Tennenbronn:

Ehrenmitgliedschaft:

  • Aktive Mitglieder mit 25 Jahren Zugehörigkeit (auch Bläserjugendzeit ab 8 Jahren)
  • Passive Mitglieder: 40 Jahre
  • Oder auch für „besondere Verdienste“

Die Aktiven werden im Rahmen des Jahreskonzertes geehrt. Allerdings wird im Verein gerade darüber diskutiert. Der Dirigent möchte, dass die Ehrungen als Konzertbestandteil deutlich kürzer ausfallen. 20 Minuten wird mindestens benötigt für Vereins- und Verbandsehrung, da wir mit 50-60 Mitglieder auch jedes Jahr meist mehrere Ehrungen haben.
Sie erhalten eine Urkunde vom Verein. Der Verband ehrt diese Mitglieder mit Urkunde und Nadel ebenfalls im Konzert.
Es ergeben sich dadurch keine Vorteile, außer der „Ehre der öffentlichen Anerkennung“.

Die Passiven werden im Rahmen der Mitgliederhauptversammlung geehrt mit einer Urkunde.
Wobei die wenigsten der neu ernannten Ehrenmitglieder erscheinen. Sie müssen als Ehrenmitglied keinen Mitgliedsbeitrag mehr zahlen.

Für Aktive und Passive wird ab 75 Jahre am Geburtstag bei Wunsch des Mitgliedes ein Ständchen gespielt. Sie erhalten auch 2 Freikarten für das Konzert. Dies ist jedoch unabhängig vom Status der Ehrenmitgliedschaft. Im Allgemeinen sind es aber zu diesem Zeitpunkt alles Ehrenmitglieder.

Blasmusikverband Schwarzwald-Baar:

Ehrenmitglieder sind Personen,
 – die sich um die Musik und den Verband besondere Verdienste erworben haben und
 – Träger der Großen Goldenen Ehrennadel des Bundes Deutscher Blasmusikverbände e.V. sind.
(50 Jahre)

Ehrenmitglieder sind von den Pflichtbeiträgen befreit.
Ehrenmitglieder können beratend aber ohne Stimmrecht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Wird der Todesfall eines Verbandsehrenmitglieds dem Verband mitgeteilt, wird der Verband ein Blumengebinde im Wert von ca. 60€ niederlegen bzw. niederlegen lassen. Es gibt in der Regel keine Ansprache.

Unser Blasmusikverband ist in 5 Bezirke gegliedert. Auf „meiner“ Bezirksversammlung wurde das Thema Ehrungen in Konzerten besprochen.
Protokoll:

Einig waren sich alle Kapellen, dass Ehrungen Konzerte oft sehr in die Länge ziehen und dass Ehrungen für ortsfremde Besucher uninteressant sind. Es gibt auch Vereinsmitglieder, die nicht öffentlich geehrt werden möchten. Die Anzahl der zu Ehrenden wird immer höher, da die Musikerinnen und Musiker oft schon in der musikalischen Früherziehung zum Verein kommen. Vereine, die zusätzlich im Trachtengau sind, haben Ehrungen von 2 Verbänden. Zusätzliche Vereinsehrungen und der Ehrungsmarsch sorgen für weitere Verzögerungen im Konzert.
Es wurde auch angesprochen, wo der optimale Platz für Ehrungen im Konzertablauf ist.

Vorschläge aus den Vereinen oder dort gängige Praxis waren:

  • dass nur „hochgradige Ehrungen“ in den Konzerten durchgeführt werden. Die restlichen Ehrungen in der Mitgliederhauptversammlung durchgeführt.
  • Der Wortlaut von Urkunden soll nicht vorgelesen werden.
  • Ausgiebige „Lebensläufe“ der zu Ehrenden werden gekürzt.
  • Ehrungsrede ausschließlich durch den Verband, der Verein schließt sich dann an.

Jeder Verein muss hier eine für sich passende Lösung finden.

Meine persönliche Meinung:
Für mich als „Vollblutmusiker“ ist das Musizieren und das Engagement im Verein eine Selbstverständlichkeit. Als Verbandsvertreter führe ich selbst Ehrungen durch. Dabei gab es bei zu Ehrenden den Wunsch, dass sie nicht öffentlich geehrt werden wollen vor vollem Konzertsaal.
Dies habe ich für mich zum Anlass genommen, dass ich nun auch auf meine Ehrungen im Konzert (öffentliche Ehrung) verzichten werde. Ich werde bald für 50 aktive Jahre geehrt. Ich möchte nicht, dass wertvolle Konzertzeit den Besuchern mit langwierigen Reden über mich verschwendet wird.

Ich habe im Verband stark dafür gekämpft, dass es für Ehrenmitglieder keine „Kranzniederlegung“ bei der Beerdigung gibt. Ich bin der Meinung, dass man sich lieber um die lebenden Mitglieder kümmern sollte, als um die Toten (provokant formuliert). Ich bin allerdings mit meiner Meinung gescheitert.
Generell wird die Anzahl der Ehrenmitglieder stark zunehmen. Die Mitglieder starten in der musikalischen Früherziehung. Immer öfters lässt es der Gesundheitszustand der Musiker zu, dass sie mit 80 Jahren noch im Hauptorchester spielen. Dies führt meines Erachtens zu einer Inflation der Ehrungen. Mit 60 Altersjahren wird man die 50er Ehrung von Verein und Verband erhalten. Das kann jede Musikerin oder Musiker schaffen, wenn man „einfach nur dabeibleibt“ (Wohlwissend, dass es natürlich keine Selbstverständlichkeit ist mit Familie, Beruf, …).
Bezogen auf den Verband könnten die 60 Euro zukünftig pro Blumengebinde beim Tod eine sehr teure Angelegenheit werden, falls alle Ehrenmitglieder von den Vereinen gemeldet werden würden. (Werden sie aber nicht, aktuell nur ganz selten).


Wie machen das andere Blasorchester? Wie machen das andere Dirigent:innen? Wie machen das andere Vereinsverantwortliche? Hast Du auch eine Frage an die Blasmusik-Community? Ein Thema, das ich hier auf dem Blasmusikblog näher beleuchten soll, weil es gerade in Deinem Musikverein aktuell diskutiert wird? Möchtest Du wissen, wie andere Musikvereine bestimmte Probleme lösen und Herausforderungen erfolgreich angehen? Melde Dich bei mir: info@kulturservice.link. Durch mein riesisges Blasmusik-Netzwerk im deutschsprachigen Europa kann ich Round-Ups zu allen Topics auf dem Blasmusikblog veröffentlichen.

Alexandra Link

Musik ist ein sehr wichtiger Bestandteil meines Lebens. Musizierende Menschen zusammen zu bringen meine Leidenschaft.

    2 thoughts on “Round-Up: Ehrenmitglieder im Musikverein

    • 22. Februar 2024 at 14:41
      Permalink

      Eine bewusst sehr provokante Frage zu dem Thema Ehrungen in der Blasmusikszene:
      Geht es bei den Blasmusikverbänden noch um Musik oder nur noch um Ehrungen?

      Überall wird dieses Thema Groß diskutiert und viele Verbandsfunktionäre Sind stolz darauf jedes Jahr mit den immergleichen Floskeln an Konzerten (deren Kern doch Musik sein sollte) Ehrungen durchgeführt zu haben.

      Als Vereinsexterner Zuhörer sind diese Ehrungspausen meist eine Qual – ohne Bezug zu den Akteuren ist das Interesse nur schwierig aufrecht zu erhalten – bei dem Inflationären aufkommen von Ehrungen ohnehin – ein trauriger Rekord den ich als Konzertzuhörer erleben “durfte”: 50 minuten Ehrungsblock!

      Vereine, welche Ihre Konzerte also auch für externes Publikum interessante gestalten möchten – und damit den Kern ihrer Gemeinnnützigkeit in den Vordergrund stellen möchten – sollten daher möglichst auf Ehrungen in Konzerten verzichten.

      Wenn man nun liest, dass es Vereine gibt, in welchen die Mitglieder nach 25 Jahren automatisch zum Ehrenmitglied ernannt werden, stellt sich doch die Frage, wie groß diese Ehre dann noch ist, wenn vermutlich 50% des Vereines aus Ehrenmitgliedern bestehen wird.

      Man stelle sich vor, jeder Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland erhält nach 25 Jahren Staatsangehörigkeit automatisch das Bundesverdienstkreuz – es würde wohl niemand mehr über diesen Verdienstorden sprechen.
      So sollte doch auch das Konzept des Ehrenmitglieds gestaltet sein: Bei Außergewöhnlichen Leistungen für den Verein – im Falle eines Musikvereins sollten diese Leistungen auch mit dem Gemeinnützigen Zweck des Vereines in Einklang stehen.
      Natürlich kann man auch aufgrund langer Zugehörigkeit Ehren – aber doch so, dass es nicht jedes zweite Jahr ein neues Ehrenmitglied gibt.

      Sicher ist der Kommentar stellenweise etwas Provokant, Aber im Sinne eines Gedankenanstoßes ist Provokation doch manchmal ein gangbarer Weg 🙂

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      • 22. Februar 2024 at 18:58
        Permalink

        Hallo Hans-Peter, herzlichen Dank für Deinen Kommentar. Finde ich persönlich gar nicht provokant… Ich denke ganz genau so…
        Mir persönlich gefällt die Ehrungsmatinee als Teil der Generalversammlung gut. Und Ehrenmitglied sollte tatsächlich werden, der sehr Verdienstvolles für den Verein geleistet hat.
        Liebe Grüße, Alexandra

        Reply

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